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MTV in Ländern Europas und Nordamerikas sowie in Japan und Südkorea
ijgd-Bundesgeschäftsstelle Hannover
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1. Das Mindestalter für die MTV-Teilnahme beträgt 18 Jahre zum Zeitpunkt der Ausreise, ein Höchstalter gibt es nicht.
2. Die Anmeldung erfolgt über die Datenbank Plato. Mit der Überweisung der Anmeldegebühr erkennt der*die Teilnehmer*in die Teilnahmebedingungen des Programms der ijgd an. Für Teilnehmende vor dem 18. Geburtstag muss eine erziehungsberechtigte Person unterschreiben und die Bewerbung per Post dem zuständigen Büro in Berlin oder Hannover mit dem Betreff „MTV-Bewerbung“ zugeschickt werden.
3. Eine Teilnahme am Vorbereitungsseminar, sowie die Vermittlung an die Partnerorganisation können auch vor Erreichen der Volljährigkeit erfolgen, sofern der*die Erziehungsberechtige*r hierzu per Unterschrift auf dem jeweiligen Formular zustimmt. Die Ausreise ist dennoch erst ab Erreichen des 18. Lebensjahres möglich.
4. Die Bewerbung für das MTV-Programm wird erst bearbeitet, wenn die Anmeldung vollständig vorliegt.
4.1 Für Bewerber*innen des MTV-Programms in Ländern Asiens (mit Ausnahme Japans und Südkoreas), Afrikas und Lateinamerikas, für die das Vorbereitungsseminar verpflichtend ist, liegt die Anmeldung erst vollständig vor, wenn die Seminargebühr auf dem Konto der ijgd eingegangen ist. In dieser Summe ist die Teilnahme (inkl. Unterkunft und Verpflegung) an dem Vorbereitungsseminar sowie an einem Nachbereitungsseminar enthalten. Fahrtkosten zu den Seminaren sind von dem*der Teilnehmer*in selbst zu tragen.
4.2 Für Teilnehmer*innen des MTV-Programms in Ländern Asiens (mit Ausnahme Japans und Südkoreas), Afrikas und Lateinamerikas, für die das Vor- und Nachbereitungsseminar verpflichtend sind, beträgt die Seminargebühr 150 Euro.
Für Teilnehmer*innen des MTV-Programms in Ländern Europas und Nordamerikas sowie in Japan und Südkorea beträgt die Seminargebühr für ein fakultatives Vorbereitungsseminar (inkl. Unterkunft und Verpflegung) 290 Euro. Fahrtkosten zu den Seminaren sind von dem*der Teilnehmer*in selbst zu tragen.
5. Für die Mehrheit der Projekte in Lateinamerika und im frankophonen Afrika werden entsprechende Sprachkenntnisse vorausgesetzt. In den meisten anderen Ländern reichen gute Englischkenntnisse. Fehlen diese Sprachkenntnisse oder sind sie nicht ausreichend vorhanden, können die ijgd eine*n Interessent*in ablehnen, bzw. muss die Länder- oder Projektwunsch in Absprache ggf. angepasst werden.
6. Für die Vermittlung in ein MTV in Ländern Asiens (mit Ausnahme Japans und Südkoreas), Afrikas und Lateinamerikas ist die erfolgreiche und vollständige Teilnahme an einem Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminar verpflichtend. Für Teilnehmer*innen an einem MTV in Ländern Europas und Nordamerikas sowie in Japan und Südkorea ist das Ausfüllen eines Auswertungsbogens und das Verfassen eines kurzen Erfahrungsberichts verpflichtend.
7. Zieht ein*e Teilnehmer*in die Anmeldung für das MTV-Programm schriftlich bis spätestens zum Anmeldeschluss (Datum der E-Mail) zurück, so werden 75 Euro zurückerstattet, hierbei sind Verlängerungen der Anmeldefrist ausgeschlossen (es gilt das Datum der E-Mail).
8. Zieht ein*e Teilnehmer*in die Anmeldung für das MTV-Programm nach Anmeldeschluss und bis mindestens fünf Tage vor Beginn des Vorbereitungsseminars zurück, so werden 25 Euro zurückerstattet.
9. Zieht ein*e Teilnehmer*in die Anmeldung für das MTV- Programm weniger als fünf Tage vor Beginn des Vorbereitungsseminars zurück oder erscheint ein*e angemeldete*r Teilnehmer*in nicht beim Vorbereitungsseminar ohne die Anmeldung vorher zurückgezogen zu haben, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anmelde- und Seminargebühr. Einzige Ausnahme: Im Falle von Krankheit/Unfall wird bei Vorlage eines ärztlichen Attests 25 Euro zurückerstattet.
10. Erhält ein*e Teilnehmer*in einen Platz auf der Warteliste, entscheidet er*sie, ob er*sie diesen annimmt. Bei Nichtannahme bekommt er*sie ggf. bereits bezahlte Anmelde- und Seminargebühren vollständig zurückerstattet.
11. Von Seiten der ijgd vor dem Vorbereitungsseminar abgelehnte Teilnehmer*innen erhalten ggf. bezahlte Anmelde- und Seminargebühren nach Absage umgehend und vollständig zurück.
12. Stellen die ijgd im Einzelfall auf dem Vorbereitungsseminar fest, dass eine Eignung des*der Teilnehmer*in für ein MTV nicht gegeben ist, so findet mit dem*der betreffenden Teilnehmer*in ein klärendes Gespräch statt. In begründeten Ausnahmefällen behalten sich die ijgd vor, Teilnehmer*innen nicht zu vermitteln. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anmelde- und Seminargebühr.
13. Die physische und psychische Gesundheit ist Voraussetzung für die Teilnahme am MTV-Programm. Die ijgd behalten sich vor, von der Teilnahmezusage zurückzutreten, wenn im Anmeldeformular falsche Angaben zum Thema Gesundheit gemacht werden oder wenn nach Anmeldung eine Erkrankung, Behandlung oder Behandlungsbedürftigkeit des*der Teilnehmer*in bekannt wird, die ein Risiko für die Teilnahme am Programm darstellt. In dem Falle bekommt der*die Teilnehmer*in keine Rückerstattung der Seminar- und/oder Vermittlungsgebühr. Eine Programmteilnahme mit eventuellen gesundheitlichen Einschränkungen ist in Absprache mit ijgd und der jeweiligen Partnerorganisation ggf. möglich und erfolgt auf eigenes Risiko des*der Teilnehmer*in.
14. Die Vermittlung seitens der ijgd an die Partnerorganisation muss innerhalb von 12 Monaten nach Teilnahme am Vorbereitungsseminar (Länder Asiens, Afrikas, Lateinamerikas) bzw. nach Zusage des Platzes (Länder Europas, Nordamerikas, Ostasiens) erfolgen. Danach wird eine erneute Anmeldung und die Teilnahme an einem weiteren Vorbereitungsseminar (Länder Asiens, Afrikas, Lateinamerikas) notwendig.
15. Die Vermittlungsgebühr von 495 Euro für die Vermittlung in ein MTV-Programm der Partnerorganisationen außerhalb Europas bzw. 250 Euro für die Vermittlung in ein MTV-Programm der Partnerorganisationen in Europa wird fällig, sobald die Unterlagen des*der Teilnehmer*in an die Partnerorganisation weitergeleitet wurden bzw. die Teilnahme betätigt wurde. Diese Gebühr wird dem*der Teilnehmer*in schriftlich in Rechnung gestellt. Entscheidet sich die*der Teilnehmer*in nach diesem Zeitpunkt, gegen eine MTV-Teilnahme, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
16. Die ijgd vermitteln in maximal zwei aufeinanderfolgende MTV in zwei unterschiedlichen Einsatzstellen bei ein- und derselben Partnerorganisation. Für das zweite MTV wird hierbei keine Vermittlungsgebühr in Rechnung gestellt.
17. Möchte der*die Teilnehmer*in nach Beendigung des ersten MTVs direkt anschließend an einem weiteren MTV bei einer anderen Partnerorganisation teilnehmen, werden 100Euro Vermittlungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Vermittlungsgebühr wird fällig, sobald die Unterlagen des*der Teilnehmer*in an die Partnerorganisation weitergeleitet wurden.
18. Mit der Vermittlungsgebühr wird jeweils ein Berichtpfand in Höhe von 50 Euro in Rechnung gestellt. Das Pfand wird zurückerstattet, sobald den ijgd der verpflichtende Auswertungs-/Erfahrungsbericht zum MTV vorliegt. Der entsprechende Vordruck dafür wird von den ijgd zur Verfügung gestellt.
19. Sollte vor Ausreise bekannt werden, dass ein MTV aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen (z.B. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes) ausfallen oder verschoben werden muss, informieren die ijgd den*die betreffende Teilnehmer*in schnellstmöglich und vereinbaren eine Alternative. Voraussetzung ist die Erreichbarkeit der*des Teilnehmer*in. Falls keine allen Parteien gerecht werdende Alternative vereinbart werden kann, wird die Vermittlungsgebühr erstattet. Ein Anspruch auf Erstattung der Anmelde- und Seminargebühr besteht nicht.
20. Die ijgd vermitteln den*die Teilnehmer*in in Einsatzstellen ihrer Partnerorganisationen. Die Programmteilnahme kommt durch eine Zusage durch die ijgd im Namen der jeweiligen Partnerorganisation zustande, nachdem der*die Teilnehmer*in mit seinen*ihren Unterlagen an die Partnerorganisation vermittelt wurde. Planung, Vorbereitung, Belegung und Durchführung der Programme vor Ort liegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Partnerorganisation.
21. Der finanzielle Beitrag an die Partnerorganisation für Administration, Unterkunft, Verpflegung und Betreuung im MTV wird i.d.R. vor Ort an die Partnerorganisation entrichtet, bzw. in Einzelfällen vorab überwiesen. Die Fahrtkosten vom Flughafen sowie für den Transport zur MTV-Einsatzstelle sind von dem*der Teilnehmer*in selbst zu tragen, sofern dies nicht im Teilnahmebeitrag für das MTV inbegriffen ist. Aufschluss darüber gibt das Programm der jeweiligen Organisation.
22. Die Festsetzung des Teilnahmebeitrags vor Ort obliegt der Partnerorganisation und kann Änderungen unterliegen. Der*die Teilnehmer*in hat keinen Anspruch auf den zum Zeitpunkt der Bewerbung genannten Betrag. Maßgeblich ist immer die Höhe des Betrags zum Antritt des MTVs.
23. Unterkunft und Verpflegung entsprechen den ortsüblichen Standards des Landes, in dem das MTV stattfindet.
24. Die Partnerorganisation hat das Recht, eine schriftliche Vereinbarung mit dem*der Teilnehmer*in über die Ableistung des MTVs abzuschließen.
25. Eine Veränderung der Arbeitsaufgaben innerhalb der Einsatzstelle kann jederzeit aus sachlichen Gründen erforderlich sein und entbindet nicht von der Verpflichtung zur Mitarbeit, solange keine unzumutbaren Arbeitsbelastungen damit verbunden sind.
26. Muss ein MTV aufgrund von höherer Gewalt unterbrochen werden oder ist der Einsatz am vorgesehenen Ort zum Beispiel aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich (z.B. Reisewarnung des Auswärtigen Amtes), werden von den ijgd in Rücksprache mit dem*der Teilnehmer*in und der Partnerorganisation alternative Einsatzmöglichkeiten gesucht. Entstehende Mehrkosten müssen ggf. von dem*der Teilnehmer*in getragen werden.
27. Eventuelle Konflikte zwischen dem*der Teilnehmer*in und der Partnerorganisation müssen den ijgd zeitnah per E-Mail mitgeteilt werden: nur in diesem Falle können die ijgd konfliktvermittelnd tätig werden.
28. Sollte der*die Teilnehmer*in das MTV auf eigenen Wunsch vorzeitig beenden wollen, so sind die Abbruchmodalitäten mit der Partnerorganisation zu besprechen. Die Partnerorganisation hat in jedem Fall Anspruch auf den Teilnahmebeitrag für den zuvor vereinbarten MTV-Zeitraum. Ein Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Teilnahmebeitrags besteht nicht.
29. Die Partnerorganisation und die ijgd behalten sich in begründeten Fällen das Recht vor, eine*n Teilnehmer*in vom Programm auszuschließen. Der Ausschluss bleibt das letzte Mittel bei nicht erfolgter Problemlösung. Ein Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Teilnahmebeitrags besteht nicht.
30. Gesundheitliche Vorbeugemaßnahmen (wie Impfungen etc.), das Abschließen einer Auslands-Kranken-/Unfall-/Haftpflichtversicherung sowie die Beschaffung von Visa (ggf. inkl. Visa-Anerkennung und Visa-Verlängerung) nimmt der*die Teilnehmer*in eigenverantwortlich und auf eigene Kosten vor.